AGB Hochzeitsplaner Die HochzeitskoryFee

AGB HOCHZEITSPLANER

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die HochzeitskoryFee
Hochzeits- und Veranstaltungsplanung
Tel:  +43 (0) 676 551 88 06
[email protected]
www.diehochzeitskoryfee.at

1. Allgemeines zu AGB HOCHZEITSPLANER Die HochzeitskoryFee

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen den mit “Die HochzeitskoryFee e.U.” abgeschlossenen Verträgen zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen meiner Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkenne. Der Auftraggeber bestätigt, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote der HochzeitskoryFee, vertreten durch Frau Sabine Bernt, sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Mangels  gegenteiliger Vereinbarung sind Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von brutto € 60,- (Stundensatz 2017) pro Stunde verrechnet werden, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne im Einfluss der HochzeitskoryFee liegenden Gründen verweigert wird.

3. Honorar

a) Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.

b) Die Bezahlung hat per Überweisung auf das Konto: AT72 2011 1828 8537 9100, zu erfolgen.

c) Alle meine Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Anfallende Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb Wien und Wien-Umgebung), oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

d) Zahlungsbedingungen: Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind 50 % der im Angebot genannten Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des im Angebot genannten Betrages sind nach erfolgter Rechnungslegung und vor der Hochzeit binnen 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. 14 Tage Einspruchsfrist, Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist widersprechen.

e) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

4. Ausführung der Leistungen

Die von “Die HochzeitskoryFee e.U.“ erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages Eigentum der HochzeitskoryFee. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, die von der HochzeitskoryFee erstellten Pläne, Ideen, etc. zu verwirklichen und zu verwenden, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. Erst durch die Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber erhält dieser das Recht auf Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und “Die HochzeitskoryFee e.U.“ entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass eine fehlerhafte/nicht vollständige Erfüllung durch einzelne Lieferanten keine Haftung der Hochzeitskoryfee begründet.

a) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der “Die HochzeitskoryFee e.U.“ jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der, aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, eingesparten Aufwendungen.

b) Das Recht zur Kündigung steht der HochzeitskoryFee insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der HochzeitskoryFee e.U. das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der, aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, eingesparten Aufwendungen.

c) Die HochzeitskoryFee behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages wird für die Leistungen der HochzeitskoryFee e.U. Gewähr geleistet. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen der HochzeitskoryFee verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden wird grundsätzlich nur dann gehaftet, wenn der HochzeitskoryFee Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

6. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Die Ansprüche der HochzeitskoryFee e.U. können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Sämtliche Daten, die der HochzeitskoryFee im Rahmen des Auftragsverhältnisses über die Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, dürfen von dieser zu Zwecken des Marketings und ähnlichem weiterverarbeitet werden.
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der HochzeitskoryFee  und die Anwendung österreichischen Rechts.